Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich und Allgemeines

Die nachstehenden AGB gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenabreden keine Gültigkeit haben, wenn diese nicht als Zusatz im Vertrag festgehalten worden sind. Es gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung zum Vertragsinhalt.

§2. Vertragsabschluss

1. Die Fahrzeugangebote des Verkäufers sind freibleibend und der Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt nach Maßgabe der folgenden Regelungen zustande:
a. Auf konkrete Anfrage des Käufers erhält dieser einen Bestellauftrag (Bestellung) vom Verkäufer.
b. Mit der Unterzeichnung des Bestellauftrages (Bestellung) durch den Käufer erhält der Verkäufer einen verbindlichen Bestellauftrag.
c. Der Kaufvertrag ist seitens des Verkäufers erst dann zustande gekommen, wenn das Fahrzeug im Lager des Verkäufers vorrätig ist und er dem Käufer eine Bestellannahme (verbindliche Bestellung) versendet hat. Wenn das Fahrzeug nicht im Lager des Verkäufers vorrätig sein sollte, wird es bei seinem Lieferanten bestellt und bei Belieferung von seinem Lieferanten dem Käufer die Bestellannahme (verbindliche Bestellung) versendet.

§3. Lieferzeiten & Lieferung

Lieferzeitangaben sind unverbindliche Angaben der Lieferanten des Verkäufers, die der Verkäufer unverbindlich an den Käufer weitergibt. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihm oder bei seinem Lieferanten, z.B. durch Verkehrsstörungen, Streik, Modellwechsel, Produktionsstörungen jeglicher Art usw. verhindert, verlängert sich die Lieferfrist um weitere angemessene 6 Wochen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Verkäufer bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug setzt. Wenn der Käufer es versäumt den Verkäufer bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug zu setzen, wird davon ausgegangen das der Käufer die Bestellung weiter aufrechterhalten will und die Bestellung wird immer wieder um weitere 4 Wochen verlängert wird bis der Käufer vor Ablauf einer weiteren 4 Wochen den Verkäufer in Verzug setzt. Der Rücktritt muss vom Käufer schriftlich auf dem Postwege, per Fax an die 02273 / 6886 – 299 oder per E-Mail an folgende Adresse kasse@autoropa.de versendet werden. Wird dem Verkäufer die Vertragserfüllung aus den oben genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird der Verkäufer von seiner Lieferfrist frei und den Käufer umgehend darüber informieren. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

§4. Mögliche Zahlungsarten

1. Der Verkäufer ist ein internationaler Fahrzeugimporteur, der seit dem Jahre 1994 erfolgreich Fahrzeuge im Inland sowie Ausland an Fahrzeughändler, -großhändler und Privatpersonen verkauft. Der Verkäufer liefert täglich mehr als 100 Fahrzeuge an seine Kunden aus. Aus Sicherheits-, technischen und logistischen Gründen werden ausschließlich ÜBERWEISUNGEN als Zahlungsmittel akzeptiert.
2. Barzahlungen und alle andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.
3. Unser Personal ist unwiderruflich angewiesen und somit auch nicht befugt, außer Überweisungen, andere Zahlungsmittel anzunehmen oder zu akzeptieren.

§5. Fahrzeugzahlung

1. Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige zu bezahlen und abzunehmen. Er hat das Recht das Fahrzeug während dieser Zeit beim Verkäufer zu prüfen.
2. Sobald das Fahrzeug beim Verkäufer zur Abholung bereitsteht erhält der Käufer per E-Mail, falls nicht vorhanden auf dem Postwege, eine Bereitstellungsanzeige und die Aufforderung zur Zahlung (1) innerhalb von 7 Kalendertagen.
3. Ist der Käufer nach 7 Kalendertagen nach Bereitstellung und Zahlungsaufforderung (1) mit der Zahlung des Fahrzeuges in Verzug, erhält der Käufer
- eine zweite Zahlungsaufforderung (2) zur Zahlung innerhalb von 7 weiteren Kalendertagen.
- der Verkäufer ist berechtigt ab dem 7. Kalendertag eine Standgebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges von 15,00 EUR netto + MwSt. pro Tag zu verlangen.
4. Sollte der Käufer 14 Kalendertage nach Bereitstellung und Zahlungsaufforderung (1) immer noch mit der Zahlung in Verzug sein, erhält der Käufer
- eine allerletzte Mahnung (3) zur Zahlungsaufforderung innerhalb nochmals 7 weiteren Kalendertagen.
5. Im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 21 Kalendertagen nach Bereitstellung und Zahlungsaufforderung (1) ist der Verkäufer berechtigt
- von der Bestellung zurückzutreten.
- vom Käufer einen pauschalen Schadenersatz in Höhe 10% der Kaufsumme zu verlangen oder zu vollstrecken, ohne dies gerichtlich einzuklagen.
6. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der Kaufgegenstand und sämtlicher dazugehörigen Unterlagen nicht vor vollständiger Zahlung an den Käufer übergeben werden können. Das gilt auch bei Finanzierungen und Leasing-Geschäften.
7. Ist der Käufer mit einem vorherigen Fahrzeug oder anderweitiger Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.
8. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher und auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung unser Eigentum.
10. Wird die Zahlung des Kaufgegenstandes von der Finanzierungsgesellschaft des Käufers übernommen, ist der Käufer in der Pflicht
a) dem Verkäufer vor Vertragsabschluss darüber in Kenntnis zu setzen.
b) seine Finanzierungsgesellschaft über die Zahlungsbedingungen des Verkäufers im §6. A, Punkt 1-9 vor Vertragsabschluss darüber in Kenntnis zu setzen.

§6. Terminvergabe für die Fahrzeugabholung

Damit eine zumutbare Abwicklungsdauer für die Warenannahme und Warenausgabe gegenüber den Kunden gewährleistet werden kann sind Termine für die Fahrzeugabholung nur unter folgenden zu beachtenden Regeln möglich.
Unser Personal ist unwiderruflich angewiesen und somit auch nicht befugt, anders zu handeln oder Ausnahmen zu machen.
1. Voraussetzungen für die Terminvergabe
a) Die vollständige Kaufsumme muss auf dem Geschäftskonto des Verkäufers gutgeschrieben sein.
b) Die Buchhaltung des Verkäufers hat den Zahlungseingang gebucht, damit die Zahlung für das Verkaufspersonal sichtbar ist.
Daher wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen zwei Tage vor der Terminabstimmung mit dem Verkaufspersonal des Verkäufers die Zahlung zu überweisen, damit es zu keinen Komplikationen kommen kann.
2. Regeln der Terminvergabe
a) Eine Terminvergabe ist frühestens zwei Tage nach Zahlungseingang/-buchung möglich, falls der Terminkalender des Verkäufers oder sonstige Gründe es ermöglichen.
b) Eine Terminvergabe am gleichen Tag oder einen Tag später ist nicht möglich, weil die Warenausgabe des Verkäufers für den aktuellen Auslieferungstag vorher immer zwei Tage einplanen muss.
b) Fahrzeuge können nur an den Käufer übergeben werden. (Ausweis erforderlich)
c) Fahrzeugabholungen von fremden Personen bedürfen einer Vollmacht welche Person abholen vom Käufer dürfen. (Ausweis erforderlich)
d) Fahrzeugabholungen durch eine Spedition bedürfen einer Vollmacht vom Käufer welche Spedition in seinem Namen abholen darf.

§7. Wichtige Hinweise

1. Emissions- und Verbrauchsdaten, Fahrzeugsteuer Einstufungsklassen (M-N), Euronormen, Motorisierung, Leistung, Ausführungsnamen, Ausstattungsmerkmale, Fahrzeugzulassungsdokumente, Herstellergarantie usw. können trotz gleicher Fahrzeugmodelle wie in Deutschland unterschiedlich sein, da diese vom Hersteller, für andere Bestimmungsländer gebaut worden sind. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind daher ausgeschlossen.
2. Die angegebenen Emission/Verbrauchswerte Werte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5, 6, 6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden. Weiterhin erhalten Sie die Informationen unentgeltlich bei »DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH«. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind daher ausgeschlossen.
3. Aus Beispielfotos, die im Internet eingestellt sind, kann der Käufer kein Recht bezüglich bestimmter Ausstattungsmerkmalen ableiten. Maßgeblich für die Ausstattungsmerkmale ist die Beschreibung es Fahrzeuges.

§8. EU-Fahrzeug/Import-Fahrzeug

1. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer kein Vertragshändler eines Fahrzeugherstellers ist und somit auch keine klassischen Neuwagen verkauft, sondern ausschließlich nur
a) EU-Fahrzeuge, mit und ohne Zulassung.
b) Import-Fahrzeuge, mit und ohne Zulassung.
2. Nach deutschem Recht sind EU-/Importfahrzeuge mit und ohne Tageszulassung als neu zu bezeichnen, wenn diese
a) nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion, Kauf und Zulassung vergangen sind.
b) das Modell noch unverändert hergestellt wird
c) nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden
3. Auch wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach deutschem Recht Fahrzeuge als Gebrauchtfahrzeug zu bezeichnen sind, wenn diese
a) mehr als 12 Monate zwischen Produktion, Kauf und Zulassung vergangen sind.
b) das Modell verändert hergestellt wird
c) mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden

§9. Ausstattungsmerkmale / Fahrzeugdaten

Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Angabe der Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten oder bei Bestellung in der Fahrzeugproduktion irrtümlicherweise Fehler seitens des Verkäufers oder seines Lieferanten passieren können, was dazu führt, dass die in der Bestellung enthaltenen Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten nicht mehr vertragsgemäß sind.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen das in solchen speziellen und sehr seltenen Fällen folgende Regelungen Anwendung finden:
1. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug vom Käufer nicht zugelassen ist und keine km und Beschädigungen hat.
Sollte das Fahrzeug vom Käufer zugelassen sein, km und Beschädigungen haben, so findet die Anwendung des §10, Punkt 3 Absatz a/b unter Berücksichtigung des §10, Punkt 4 Anwendung. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen.
2. Falls der Käufer auf die Lieferung des Fahrzeuges besteht muss er dem Verkäufer die Möglichkeit geben das Fahrzeug nochmals neu zu den üblichen Liefer- und Vertragsbedingungen zu bestellen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen.
3. Falls der Käufer das Fahrzeug trotz Falschlieferung kaufen möchte wird diese wie folgt geregelt:
a) Bei Minderwert: Muss der Verkäufer dem Käufer einen Preisnachlass gewähren.
b) Bei Mehrwert: Muss der der Käufer an den Verkäufer den Mehrpreis bezahlen.
4. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Preisnachlass oder Mehrpreis ausschließlich die Einkaufspreise des Verkäufers gültig sind.

§10. Gebrauchtwagen (Jahreswagen)

1. Reparierte Schäden und Unfallschäden
Der Verkäufer bezieht fast alle seine Gebrauchtwagen von Miet- und Leasingfirmen, welche unter Umständen instand gesetzte Schäden oder Unfallschäden gehabt haben können. Schadensersatz, Wandlung oder Minderung ist daher ausgeschlossen. Sollte es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht fachgerecht instand gesetzt worden ist, so dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges beeinträchtigt ist und es nachgewiesen werden kann, dass dieser Mangel vor der Auslieferung des Verkäufers bestanden hat, muss der Käufer dem Verkäufer das Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit dieser Mangel fachgerecht beseitigt werden kann.
Falls der Käufer eine andere Werkstatt beauftragt besteht somit kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Für die Zeit der Ausbesserungsarbeiten kann der Käufer keinen Mietwagen oder Ersatzwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Kosten hierfür werden vom Verkäufer nicht übernommen.
2. Aufwendungen
1) Der Verkäufer ist Großhändler und verkauft seine Gebrauchtwagen in dem Zustand wie er sie einkauft, unaufbereitet, mit Aufwendungen, an seine Kunden weiter. Optische/technische Mängel, Fehlteile, Aufwendungen jeglicher Art (Aufbereitung, TÜV, Dokumente, Ersatzschlüssel usw.) gehen zu Lasten des Käufers.
2) Die vom Verkäufer angegebenen Aufwendungen, sind unverbindliche Angaben des Lieferanten, welche unverbindlich an den Käufer weitergegeben werden.
Durch die kostengünstigen Stundenverrechnungssätze im Herkunftsland und der Bewertungskriterien der Hersteller durch Smart-Repair-Verfahren ergibt sich, dass die Aufwendungskosten in Deutschland extrem höher sind, als wie vom Verkäufer unverbindlich angegeben. Durch die Abholung des Fahrzeuges erklärt sich der Käufer oder sein Bevollmächtigter mit der Höhe der Aufwendungskosten einverstanden und eine nachfolgende Beanstandung ist ausgeschlossen.

§11. Fahrzeugpreise

1. Alle Preise sind in der Währung Euro, ohne Skonto sowie ohne sonstige Nachlässe. Der Käufer hat dafür zu sorgen dass die vollständige Kaufsumme dem Geschäftskonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
2. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Preiserhöhungen seitens des Lieferanten des Verkäufers an den Käufer weitergegeben werden.
Dies können Preiserhöhungen, Modelländerungen oder Ausstattungsänderungen des Lieferanten bzw. Herstellers sein.

§12. Herstellergarantie

1. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer kein Vertragshändler eines Fahrzeugherstellers ist, somit keine Klassischen Neuwagen verkauft, bei denen die Herstellergarantie ab Zulassung des Fahrzeugs durch den Käufer beginnt.
2. Auch wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Herstellergarantie immer ab dem Tage der ersten Zulassung bzw. Werksauslieferung des Fahrzeuges angefangen zu laufen begonnen hat. Der Käufer hat also immer nur eine Herstellerrestgarantie bzw. sogar unter Umständen keine Herstellergarantie mehr.
3. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer für die Durchsetzung der Garantieansprüche keine Haftung übernimmt.
Dieser genannte Haftungsausschluss gilt sowohl für EU-Fahrzeuge, als auch für Import-Fahrzeuge welche nicht aus EU-Ländern kommen.

§13. Gewährleistung

1. Gegenüber Unternehmern, die gewerblich im Fahrzeughandel tätig sind, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Gegenüber sonstigen Unternehmen und Verbrauchern haftet der Verkäufer beschränkt für Sachmängel.
2. Ansprüche des Käufers wegen technischen Mängeln verjähren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines Jahres nach der Auslieferung des Kaufgegenstandes.
3. Wie gesetzlich geregelt muss der Käufer dem Verkäufer direkt die Gelegenheit geben um Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Für diese Arbeiten muss das Fahrzeug beim Verkäufer abgegeben werden. Falls der Käufer eine andere Werkstatt beauftragt besteht somit kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Für die Zeit der Ausbesserungsarbeiten kann der Käufer kein Mietwagen oder Ersatzwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Kosten hierfür werden vom Verkäufer nicht übernommen.

§14. Fahrzeugdokumente/-unterlagen

1. Alle Fahrzeugdokumente und Fahrzeugunterlagen sind in der Norm des Herkunftslandes und deren Sprache.
2. Alle für die Zulassung erforderlichen behördlichen/technischen Maßnahmen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Fahrzeugdokumente/-unterlagen werden vom Verkäufer erst nach Zahlungseingang, an den Käufer oder seiner bevollmächtigten Person/Spedition bei der Fahrzeugabholung durch einen Übergabeprotokoll ausgehändigt, wenn diese beim Verkäufer vorliegen.
Wenn diese dem Verkäufer bei der Fahrzeugabholung nicht vorliegen werden diese dem Käufer später mit einem Versandprotokoll auf normalen Standard-Postweg versendet. Für den Verlust der in dem Übergabeprotokoll und Versandprotokoll befindlichen Fahrzeugdokumente/-unterlagen durch den Käufer seinem bevollmächtigten Person/Spedition oder auf dem Postwege übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
4. Eine andere Zustellungsart ist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Aufpreis möglich.

§15. Gefahrenübergang (Transportschäden, u.s.w.)

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Fahrzeuge an den Käufer oder seinem Bevollmächtigten durch ein Auslieferungsprotokoll oder CMR übergeben werden. Auch für den Fall, dass der Käufer den Verkäufer beauftragt die Fahrzeuge in seinem Auftrag durch einen Spediteur zu verladen.
Die Transporte sind nach CMR-Bedingungen versichert.
Der Käufer ist jedoch in der Pflicht die Fahrzeuge bei Ankunft zu prüfen, etwaige Transportschäden auf dem CMR-Dokument schriftlich zu vermerken und noch am selben Tag der Spedition diese schriftlich anzuzeigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so erlischt die Forderung des Schadenersatzes.

§16. Rücknahmebedingungen

Alle möglichen Rücknahmeabwicklungen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers erläutert sind, werden wie folgt geregelt.
1. Die Erstellung der Fahrzeuggutschrift, Rücküberweisung oder Umbuchung sowie Verrechnung der Fahrzeugzahlung ist unwiderruflich unter folgenden Voraussetzungen möglich. Andere Regelungen sowie Vorgehensweisen und Ausnahmen sind ausgeschlossen.
a) Wenn der Käufer das Fahrzeug auf eigene Kosten ohne Veränderung seiner Eigenschaften (Zulassung, km, Schäden, Fehlteile) dem Verkäufer übergeben hat.
b) Der Käufer alle erhaltenen Fahrzeugdokumente sowie Fahrzeugunterlagen dem Verkäufer übergeben hat.

§17. Weiterverkauf

Ist der Käufer Wiederverkäufer der die Fahrzeuge vom Verkäufer weiterverkauft, so ist er verpflichtet seinen Kunden über alle relevanten Informationen und Bedingungen die zur Kaufentscheidung führen schriftlich sowie mündlich zu unterrichten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach handelt der Käufer auf eigene Gefahr und Haftung.

§18. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Kaufgegenstandes und aller Fahrzeugdokumente/-unterlagen dem Verkäufer zu.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§19. Salvatorische Klausel

Der Käufer kauft nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor seine AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§20. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Gerichtsstand ist Kerpen.